Genussscheine sind dem Finanzbereich zuzuordnen, wenngleich ihre Bezeichnung sicherlich zunächst etwas anderes vermuten lässt. Tatsächlich handelt es sich bei einem Genussschein um die verbriefte Form der Genussrechte. Bezüglich der Genussscheine gibt es keine gesetzlichen Regelungen, sind daher aber auch recht flexibel.

Je nach individueller Ausgestaltung des Emittenten kann ein solcher Genussschein im Charakter eher einem festverzinslichen Wertpapier oder einer Aktie nahe kommen. Allerdings verfügt man durch den Besitz von Genussscheinen über kein Stimmrecht. Der Besitzer wird am Gewinn bzw. dem Liquidationserlös des Unternehmens beteiligt, die gezahlten Zinsen werden im Vergleich zu festverzinslichen Wertpapieren meist übertroffen.

Fazit: Die Emissionsbedingungen der Genussscheine sollten in jedem Fall genau studiert werden, da durch das Fehlen gesetzlicher Vorschriften verschiedene Regulungen möglich sind. In aller Regel dürfen Anleger sich über eine hohe Verzinsung der Scheine freuen. Dem gegenüber steht auch ein gewisses Ausfallrisiko: Ein Genussschein wird häufig nachrangig ausgestaltet, daher werden im Falle einer Unternehmensinsolvenz die Verbindlichkeiten erst nach anderen Gläubigerforderungen bedient.

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